Konzept der ADO zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler
Das Albrecht-Dürer-Gymnasium hat seit dem Schuljahr 2011/12 Begabtenklassen ab Klassenstufe 5, die die 8. Klasse nicht mehr überspringen.
Unser Antrag auf Änderung des Schnellläuferkonzeptes, den wir im Juni 2010 an die Senatsverwaltung gestellt hatten, wurde bewilligt. Damit wurde das Albrecht-Dürer-Gymnasium eines der Begabtenförderzentren Berlins. Begabte und hochbegabte Schülerinnen und Schüler starten zu jedem neuen Schuljahr am Albrecht-Dürer-Gymnasium mit der Klassenstufe 5 ohne wie bisher die 8. Jahrgangsstufe zu überspringen. Wir fördern allgemein begabte und hochbegabte Kinder, die sich nicht für einen fachlichen Schwerpunkt spezialisieren wollen, wie es zum Beispiel an einem altsprachlichen oder bilingualen Zweig anderer Gymnasien erforderlich ist.
Der Kern des neuen Konzeptes: Die Schülerinnen und Schüler werden wöchentlich 5 Stunden weniger am Regelunterricht teilnehmen (Akzeleration: Verkürzung der Regelunterrichtszeit). In diesen Stunden wählen sie entsprechend ihren Interessen und Neigungen aus einem speziellen Angebot für Begabte (Enrichment: Bereicherung), das verschiedene Themen und Fächer abdeckt: Mathematik, Naturwissenschaften, Musik, bilinguale Kurse, Philosophie etc. Die Schülerinnen und Schüler haben daher keine erhöhte Unterrichtszeit im Vergleich zu den anderen Klassen 5 – 10.
Neben den Begabtenkursen wird es als zusätzliches Enrichment-Angebot weiterhin die Sommerakademie an unserer Schule geben. Sie richtet sich an besonders begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler der Albrecht-Dürer-Gymnasium sowie anderer Berliner Grund- und Oberschulen.
Einen besonderen Vorteil stellt die Einführung der Dalton-Pädagogik an unserer Schule ab dem Schuljahr 2011/12 (nicht nur) für besonders begabte Schülerinnen und Schüler dar. Damit erhalten selbständiges und eigenverantwortliches Lernen sowie individuelle Förderung an der ADO einen bedeutenden Stellenwert. Die Begabtenkurse finden ausschließlich während der Dalton-Arbeitszeit statt, so dass die Begabtenförderung eng mit diesem pädagogischen Konzept unserer Schule verknüpft ist.
Im Aufnahmeverfahren werden das Halbjahreszeugnis der Grundschule (mit maximal 5 Punkten), ein Gutachten der Grundschule (mit maximal 5 Punkten) sowie ein vom schulpsychologischen Dienst durchgeführter Eingangstest (mit maximal 10 Punkten) berücksichtigt. Über die Aufnahme wird endgültig nach einem Aufnahmegespräch mit dem Schulleiter entschieden.